Unser 2006 gegründeter Förderverein erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für die Erteilung von Spendenbescheinigungen.
1. Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Die Körperschaft (Förderverein Soroptimist Meppen-Lingen e.V.) ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
2. Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO
Wir freuen uns sehr über Ihre Spende und danken ihnen vorab sehr herzlich. Als Spender oder Spenderin beteiligen Sie sich aktiv an den SI-Projekten und leisten damit einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltig bessere Zukunft.
Seit dem 01.01.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung oder ein Einzahlungsbeleg. Aus Klimaschutzgründen verzichten wir daher auf die Zusendung einer Spendenbescheinigung bei Beträgen unter 300 Euro. Sollten Sie aus irgendeinem Grund dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, senden Sie uns bitte eine entsprechende Nachricht mit der Angabe der Adresse per Mail.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Konto 1101 4100 31
BLZ 2665 0001
IBAN DE24 2665 0001 1101 4100 31
BIC NOLADE21EMS
Vorsitzende des Fördervereins: Frau Josi Hoetz
Stellvertreterin: Frau Anja Rieß-Höving
Ansprechpartnerin: Frau Josi Hoetz, Zur Waldbühne 22, 49716 Meppen